Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist ein Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zu einer juristischen Person in der Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Folgende Rechtsformen bieten sich besonders an: Verein,
Genossenschaft,
GmbH,
sonstige Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit.
Die EEG darf Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen und ist auf den Nahebereich - das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers beschränkt. Innerhalb des Konzessionsgebietes können die einzelnen teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen über dieselbe Transformatorstation (= lokale EEG) oder über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (= regionale EEG) verbunden sein.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist ein Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zu einer juristischen Person in der Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Folgende Rechtsformen bieten sich besonders an: Verein,
Genossenschaft,
GmbH,
sonstige Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit.
Die EEG darf Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen und ist auf den Nahebereich - das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers beschränkt. Innerhalb des Konzessionsgebietes können die einzelnen teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen über dieselbe Transformatorstation (= lokale EEG) oder über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (= regionale EEG) verbunden sein.